Dieser Portal wird Ihnen helfen, Informationen über die Regeln und Vorschriften, die für die verschiedenen Arten von Arbeitserlaubnis zu beantragen. Als Arbeitgeber erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie ausländische Arbeitnehmer zu beschäftigen haben.
Um Sie, als ausländische Arbeitnehmer beschäftigen zu können, muss der Arbeitgeber Ihnen ein konkretes Angebot der Beschäftigung unterbreiten, entweder auf die spezifische Form (Angebot des Beschäftigungsverhältnisses) oder als Standard-Arbeitsvertrag. Sie können daraufhin eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Um viel Zeit zu ersparen kann der Arbeitgeber den Antrag in Ihren Namen beantragen, noch bevor Sie die Reise nach Norwegen angetreten. Dazu benötigt der Arbeitgeber von Ihnen: eine unterschriebene Vollmacht, ein Passfoto und eine Kopie des Ausweises.
Folgende Unterlagen:
• Ein ausgefülltes Antragsformular
• Passfoto / andere Foto, das die gestellten Anforderungen erfüllt
• Vollmacht
• Angebot der Beschäftigung
• Kopie des Reisepasses des Antragstellers
muss bei der Polizei Bezirk eingereicht werden.
Wenn Sie in Norwegen den Antrag ausfüllen, müssen Sie folgende Unterlagen:
• Ein ausgefülltes Antragsformular
• Passfoto / andere Foto, das die gestellten Anforderungen erfüllt
• Vollmacht
• Angebot der Beschäftigung
• Kopie des Reisepasses des Antragstellers
an Ihre örtliche Polizei vorgelegt werden. Bringen Sie, ihren Reisepass oder andere Identifikation mit, die Sie für die Einreise nach Norwegen verwendet haben.
Arna und Åsane Polizeistation
Litleåsveien 43
5132 NYBORG
Telefonnummer: 55 25 55 00
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 0900-1300
Die Zuständigkeit in den Teilen der Stadt, Fana und Ytrebygda
Fana Polizeistation
Nesttunbrekka 95
5221 Nesttun
Telefonnummer: 55 91 91 00
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 0900-1300
Die Zuständigkeit in den Teilen der Stadt Bergenhus, Årstad und Indre Laksevåg (Indre Laksevåg von Gravdal im Westen und im Süden Melkeplassen)
Bergen Polizeistation - c / o Einwanderungsabteilung
Allehelgensgate 6
5016 BERGEN
Tlf. 55 55 63 00
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 0900-1300
Die Zuständigkeit in den Teilen der Stadt, Fyllingsdalen und Laksevåg:
Fyllingsdalen Polizeistation
Krokatjønnveien 15
5147 Fyllingsdalen
Tlf. 55 15 57 50
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 0900-1300
Wieviel muss ich bezahlen?
Arbeitserlaubnis: 1,100 NOK
Aufenthaltserlaubnis: 1,100 NOK
Niederlassungserlaubnis: 1,600 NOK
Staatsbürgerschaft: 2,500 NOK
Arbeits-und Aufenthaltserlaubnis für die Familie Einwanderung
erstmal Antrag: 3,000 NOK
Erneuerung: 1,100 NOK
Pass für Einwanderer und Flüchtlinge Reisedokument - erste Ausgabe: 0 NOK
Pass für Einwanderer und Flüchtlinge Reisedokument – Erneuerung: 107 NOK
Pass für Einwanderer und Flüchtlinge Reisedokuments - neue Dokumente: 430 NOK
Visa: 60 EURO
Diese
Gebühr kann nicht auf das Service-Center für ausländische Arbeitskräfte
in Oslo gezahlt werden, sind Sie verpflichtet, die Gebühr im Voraus bei
einer Bank oder Post zu bezahlen. Sie benötigen eine Quittung für die
Zahlung, wenn Sie Kontakt mit dem Service-Center bringen. Die
Gebühr ist, wird spätestens bei der gleichzeitig mit der Einreichung
des Antrags gezahlt. In Norwegen muss der Antrag an die nächste
Polizeidienststelle vorgelegt werden, und im Ausland ist es der
norwegischen Botschaft oder Auslandsvertretung eingereicht werden. Die
Gebühr kann auch persönlich in bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden.
In Norwegen können Sie auch in einen Polizeistaat Rechnung im Voraus
bezahlen. Wenn Sie in Oslo wohnen, können Sie bezahlen in Kontonummer
7694 05 10755. Wenn Sie ihren Wohnsitz nicht in Oslo, müssen Sie die
örtliche Polizei Kontakt zu finden, außer Betracht, die Zahl, die Sie
verwenden sollten. Die Kontaktdaten finden für die Polizei in anderen
Teilen des Landes auf der Polizei-Website.
Informationen für ausländische Staatsangehörige in Oslo
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08:15 – 11:30 Uhr
Publikumsverkehr:
Oslo politidistrikt
Storgt. 33, hjørnet Storgt./ Bernt Ankersgt.
Utlendingsseksjonen
Die Mitarbeiter können Sie Anleitung geben, wie man die Formulare richtig ausfüllt.
Postadresse:
Oslo politidistrikt
314 Saksbehandlingsavsnittet
Pb. 8101 dep.
0032 Oslo
Sobald der Antrag geprüft wurde, werden Sie von der Entscheidung unterrichtet werden. Die Löhne und Arbeitsbedingungen müssen im Einklang mit dem geltenden Tarifvertrag, Lohnskala oder branchenüblichen Standard sein. Der Lohn darf nicht weniger sein, als derzeit geltenden Tarifvertrag. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Antragsunterlagen korrekt aus zufüllen, um auch unnötige Verzögerungen bei der Verarbeitung zu vermeiden. Erteilung einer unrichtigen Auskunft in diesem Zusammenhang kann strafrechtliche Haftung zur Folge haben. In der Regel muss der Antrag für eine Vollzeitbeschäftigung ausgestellt sein. Sobald der Antrag bearbeitet ist, wird die Polizei Sie über das Ergebnis der Anwendung informieren. Nach Abschluss (bis zu 6 Monate) werden Sie zur Polizei gebeten. Zusammen mit Ihren Pass, wird die Entscheidung den Beweis erstellen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Norwegen auf zuhalten. Als Arbeitsemigranten kann man seine Arbeit sofort beginnen, bevor der Antrag auf Aufenthaltstitel bearbeitet und gewährt wurde. Die frühzeitige Beschäftigung Regelung ermöglicht Zuwanderern, die Arbeit in Norwegen so schnell wie möglich zu beginnen. Einfachere Anmeldung für EWR-Bürger und ihre Familienangehörigen, die auch EWR-Bürger sind. Das neue Gesetz vereinfacht die Verfahren für EWR-Staatsangehörige, die in Norwegen arbeiten und leben wollen. EWR-Staatsangehörige, sind sie nur verpflichtet, bei einer Polizeistation registrieren lassen und Dokumentation der Beschäftigung vorzulegen. Die neue Regelung, erlaubt ihnen, ihre unmittelbaren Familienangehörigen nach Norwegen relativ schnell und leicht zu folgen. Das EWR-Verordnungen gewähren das Aufenthaltsrecht für Familienangehörige von EWR/ EFTA / EU Staatsangehörigen und für Mitarbeiter, die in Unternehmen, die im EWR-Raum ansässigen Einrichtungen (Service-Provider und Unternehmen) sind zu arbeiten. Diese Personen müssen einen Antrag auf eine so genannte Aufenthaltserlaubnis stellen. Personen, die von den EWR-Verordnungen betroffen sind, wird nun auch die Gelegenheit gegeben, sich dauerhaft in Norwegen aufzuhalten. Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis berechtigt den Inhaber zum ständigen Wohnsitz und Arbeit in Norwegen. Unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen ersetzen Niederlassungsbewilligung in dem neuen Gesetz. Diese Genehmigung gilt für Personen, die Genehmigungen für mindestens drei aufeinander folgenden Jahren, die die Grundlage für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen hatten gewährt. Der Begriff Aufenthalts-und Arbeitsgenehmigung wird nicht mehr verwendet, sie wird durch das Wort Aufenthaltstitel ersetzt. Im Prinzip berechtigt eine Aufenthaltserlaubnis den Inhaber in Norwegen zu arbeiten, aber in einigen Fällen wird angegeben, berechtigt sie nicht den Inhaber zur Arbeit oder eine Beschränkungen in Bezug auf die Arbeit.
Der Arbeitgeber kann den eigenen Arbeitsmarkt Beurteilung der lokalen NAV Arbeitsamt mitteilen. Dadurch erhält er einen klaren Hinweis, ob es sich lohnt einen ausländischer Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz anzubieten. Jede Aussage vom örtlichen Arbeitsamt sollte mit der Arbeitserlaubnis eine Anwendung mit einbezogen werden. Ein Arbeitsmarkt Beurteilung muss mit den Anträgen auf Genehmigungen für Saisonarbeiter und Arbeitnehmer in der Fisch verarbeitenden Industrie einbezogen werden und für Fachkräfte / Spezialisten, wenn die Quote für diese erfüllt wurde.
Für weitere Fragen direkt an das UDI Service für Arbeitgeber: tlf: +47 23 35 15 33 e-post: arbeidsgiverservice@udi.no
Bitte beachten Sie, dass eigene Regeln gelten für die Bürger von der EU/ EWR / EFTA.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie immer noch unsicher, wenden Sie sich ans NAV oder den Informations-Service (OTS).
Service-Center für ausländische Arbeitnehmer (Info-PDF-Datei). Die Polizei, die Labour Inspection Authority, der Steuerverwaltung und der Direktion für Immigration errichteten ein Service-Center um den schnelleren Service für ausländische Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber zu verbessern.
Adresse: Schweigaards gate 17/ Oslo
Polizei / UDI: +47 22 66 12 00
Steuerverwaltung / Labour Inspection Authority: +47 22 66 13 00
Öffnungszeiten: Montag – Freitag 09:00 - 14:30 Uhr
Die jenigen, die das Zentrum besuchen, sollten in der Lage seine folgende Unterlagen zubekommen:
• zum ersten Mal Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung
• Erneuerung der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen
• Steuerabzug Karten
• Registrierungsnummer für Ausländer in Norwegen
• Mitteilung über Einwanderung und Änderung der Anschrift auf dem Melderegister, einschließlich der Zuweisung einer persönlichen Kennnummer
• Information und Beratung
Folgende Formulare stehen als PDF-Datei zur Verfügung:
Aufenthalts-oder Arbeitserlaubnis GP-7028
(Verwenden Sie Form GP 7028 für beide zum ersten Mal auf Erteilung und Verlängerung)
Leitlinien für die Anwendung Form GP-7028
Die Teilzeitarbeit und Feiertagsarbeit GP-7115
Angebot von Beschäftigung
Beschäftigungnachweis GP 7116
Formular für Residence - GP 7013
Wichtige Informationen über Rechte und Pflichten für Au-pairs und Gastfamilien
Standard-Verträge:
Standard Arbeitsvertrag - Organisationen GP-7030 / 2
Standardisierte Vertrag für Auszubildende - GP 7030
Standardisierte Vertrag für Au Pair - GP 7030 / 1
Fact sheet: Arbeitsbewilligungen
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Finanz- und Steueramt
Es besteht ein bilaterales Steuerabkommen zwischen Norwegen und anderen EU/EWR-Mitgliedsstaaten, um eine doppelte Versteuerung zu vermeiden. Das Steuersystem ist umfassend. Wenn Sie für einen norwegischen Arbeitgeber tätig sind, müssen Sie in Norwegen Steuern zahlen. Wenn Sie für weiniger als sechs Monate in Norwegen leben, gelten besondere Bestimmungen. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, die Steuern vor der Auszahlung Ihres Gehalts von Ihrem Gehalt abzuziehen. Ihr zuständiges Finanzamt in Norwegen stellt Ihnen auf Antrag eine Lohnsteuerkarte aus, die Sie baldmöglichst Ihrem Arbeitgeber aushändigen müssen. Auf der Lohnsteuerkarte wird angegeben, welchen Prozentsatz Ihres Einkommens Ihr Arbeitgeber als Steuer abführen muss. Wenn Sie zunächst ohne Lohnsteuerkarte Ihr Beschäftigungsverhältnis antreten, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber 50 % Ihres Gehalts als Steuer abziehen. Dies ist in der Regel mehr, als Sie auf der Grundlage Ihrer Lohnsteuerkarte zahlen müssen. Der zu viel entrichtete Betrag wird Ihnen im folgenden Jahr zurückerstattet. Auf Ihrer Gehaltsabrechnung wird ausgewiesen, wie viel Steuern zu bezahlen sind. Der Betrag hängt von der Höhe Ihres Einkommens und von den Steuerbefreiungen ab. Als grobe Faustregel kann in Norwegen mit einer Steuer in Höhe von einem Drittel Ihres Bruttoeinkommens gerechnet werden. Ihr Beitrag zur Sozialversicherung ist in der Steuer enthalten. Auf der Webseite des norwegischen Finanzamtes ist ein Programm zur Berechnung von Steuern verfügbar (nur in Norwegisch). Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (engl).
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
| Teil 1 (Artikel 1 - 13) |
Lohn- und Steuertabelle A (Hovedlønnstabell)
Bezahlung
Überlicherweise wird die Höhe des Gehalts zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart. In einigen Branchen wie beispielsweise dem Baugewerbe wurde ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. In vielen Fällen liegen Vereinbarungen zur Bezahlung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen vor. Das heißt, dass Ihre Bezahlung bei der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft durch tarifliche Vereinbarungen festgelegt wird. Statistiken zum Lohn-/Gehaltsniveau für verschiedene Berufe finden Sie hier.
Übersicht in den einzelnen Berufen
Leider treten in letzter immer häufiger Schwierigkeiten auf, mit der Lohnfortzahlung oder allgemeine Einhaltung des Arbeitsvertrages. Kann eine Firma in Norwegen keinen Lohn zahlen, das ist sie nicht Geschäftstüchtig und der Konkurs wird von gewissen Einrichtungen eingeleitet. Der norwegische Staat bietet eine Lohngarantie an. Bei ihren zuständigen NAV wird Ihnen Hilfe angeboten und unterrichtet Sie über die genaue Vorgehensweise. Besteht jedoch kein Arbeitsvertrag, dann lassen NAV und Arbeidstilsynet (Tel: +47 81548222) meisten die Finger davon.
In diesen Fall hilft nur der Jussformidlingen weiter.
Jussformidlingen bietet kostenlose Prozesskostenhilfe und kostenlose Rechtsberatung für Einzelpersonen an. Alle Hilfe ist kostenlos. Jussformidlingen bietet Unterstützung unabhängig von Wohnort und persönlichen Finanzen. Jussformidlingen kann in den meisten bürgerlichen Rechtsfragen unterstützen. Unter anderem bei Fragen in Erb- und Testamente, Familie und Zusammenleben, Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht, Schadenersatzrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Versicherungsrecht und im Bereich der Immobilien, Eigentumswohnungen und Genossenschaften kann Ihnen geholfen werden. Leider können sie ihnen nicht in Angelegenheiten des Strafrechts, des Sorgerechts oder Steuerplanung unterstützen. Jussformidlingen ist eine Organisation, die von fortgeschrittenen Studierenden an der Juristischen Fakultät, Universität Bergen geführt wird. Alle Schriftstücke werden mit Qualität in Absprache mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gesteuert. Sie können mit rechtlichen Fragen über das Telefon (+47 55589600) oder persönlich an unserer Rezeption (Sydneshaugen 10 in Bergen) kontaktieren. Auf Wunsch werden Sie auch zurück gerufen.
Öffnungszeiten:
Montag: 9-15 Dienstag: 9-15, Mittwoch: 9-19, Donnerstag: 9-15, Freitag: geschlossen
Die Fellesforbundet (Gewerbeaufsicht) verbringt viel Zeit, um Sozialdumping zu entdecken, aber sie werden das Gefühl nicht los, dass die anrüchigen Unternehmen es immer besser wissen die Evasion zu verstecken.
Laufkundschaft: Lilletorget 1, 0184 Oslo
Postadresse: Postboks 9199 Grønland, 0134 Oslo
Tlf: +47 02306 Fax: +47 23 06 31 01
E-post: post@fellesforbundet.no
Mit Sicherheit gibt es auch in Ihre Nähe ein Fellesforbundet. Die Fellesforbundet kann erst für Ihre Rechte eintreten, sobald Sie Mitglied sind. Die Mitgliedschaft beträgt 1,8 % Ihres Monatsgehalts.
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Arbeitsvertrag
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Rente und Versicherung
Während Ihrer Beschäftigung in Norwegen sind Sie grundsätzlich nach den norwegischen Rechtsvorschriften versichert. Wurden Sie jedoch vorübergehend von Ihrem deutschen Arbeitgeber nach Norwegen entsandt oder liegt eine Ausnahmevereinbarung vor, kann für Sie weiterhin Versicherungspflicht in Deutschland bestehen. Zusatzinformationen erhalten Sie aus der Broschüre "Meine Zeit in Norwegen" (PDF-Datei) von der deutschen Rentenversicherung.
Auskunft zur Selbstständigkeit in Norwegen (Links)
| firma.no |
Als Selbstständiger muss man sich beim Brønnøysundregistrene mit seinem Gewerbe registrieren.
Innovation Norwegen fördert die nationale industrielle Entwicklung, die zur Geschäftswirtschaft und zur Volkswirtschaft rentabel sind.
Informationen zum ............Beruf in Norwegen:
Altenpflege (link) Elektro (PDF)

